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Auf dem Verkehrslandeplatz Mainbullau
sind wir Gäste,
es handelt sich hierbei nicht um ein vereinseigenes Fluggelände !

Piloten, die in Mainbullau am
Schleppbetrieb teilnehmen wollen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
§
Der Pilot muss
Albatros-Vereins-Mitglied sein.
§
Der Pilot muss im
Besitz eines gültigen B-Scheins sein.
§
Vor dem ersten Start
ist eine eigens für Mainbullau formulierte Haftungsausschlusserklärung zu
unterschreiben, in der
gleichzeitig die geländespezifischen Regelungen
anerkannt werden.
§
Es ist bei jedem Start
ein funktionsfähiges LPD-Funkgerät mitzuführen, mit dessen Hilfe eine
sichere Sprechverbindung mit
dem Startleiter herzustellen ist.
Vor Betreten
des Fluggeländes durch Albatros Piloten findet ein Briefing mit der
Flugleitung statt, in dessen Rahmen auf tagesspezifische Besonderheiten
hingewiesen wird. Es werden ein oder mehrere Startleiter namentlich
festgelegt, die mit Unterschrift die Übernahme der Verantwortung für den
ordnungsgemäßen Schleppbetrieb bestätigen. Die Startleiter sind
verpflichtet, jeden Piloten auf die hier formulierten Besonderheiten
hinzuweisen. Der Albatros Verein hinterlässt während des gesamten
Schleppbetriebs ein LPD Funkgerät bei der Flugleitung, damit eine
reibungslose Kommunikation gewährleistet ist.
Während des
Schleppbetriebs gelten folgende Einschränkungen für Albatros Piloten:
§
Außerhalb der
Flugsaison von März bis Oktober kann in Mainbullau kein Flugbetrieb
stattfinden.
§
Bis auf weiteres ist
beim Flugbetrieb in Mainbullau die Anwesenheit mindestens eines
Albatros-Vorstandsmitgliedes
erforderlich.
§
Die Start- und
Landebahn einschließlich der kreuzenden Wege dürfen ausschließlich nach
Freigabe durch die Flugleitung
überquert werden.
§
Parken auf dem
Fluggelände ist verboten. Zum Parken sind die dafür ausgewiesenen Flächen
zu benutzen.
§
Der
Gleitsegelwindenbetrieb findet ausschließlich auf der im Bild gekennzeichneten
Grasfläche nordwestlich der Start /
Landebahn statt.
§
Unabhängig von der
Schlepprichtung ist darauf zu achten, dass das Geländeprofil nicht die
Sicht zwischen Winde und
Startstelle verdeckt.
§
Gleitsegelschlepps
dürfen ausschließlich nach Freigabe durch die Flugleitung durchgeführt
werden
§
Flugbewegungen der
Gleitschirme dürfen unterhalb einer Höhe von 3500 ft GND nicht innerhalb
der Platzrunde
stattfinden.
§
Die Gleitschirmpiloten
haben darauf zu achten, dass auch oberhalb der Platzrunde mit erhöhter
Häufigkeit
Flugbewegungen durch Motorflugzeuge
stattfinden. Der Verkehrslandeplatzplatz Mainbullau wird von diesen
als
Streckenpunkt (Logger) überquert.

Schlepprichtung: Süd-West oder Nord-Ost
Schlepplänge: ca. 500m
Zul. Freiflughöhe: unbegrenzt
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