Verkehrslandeplatz
Mainbullau



Auf dem Verkehrslandeplatz Mainbullau sind wir Gäste, 
es handelt sich hierbei nicht um ein vereinseigenes Fluggelände !

Schleppgelände Mainbullau


Piloten, die in Mainbullau am Schleppbetrieb teilnehmen wollen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:  

§         Der Pilot muss Albatros-Vereins-Mitglied sein.
§        
Der Pilot muss im Besitz eines gültigen B-Scheins sein.
§        
Vor dem ersten Start ist eine eigens für Mainbullau formulierte Haftungsausschlusserklärung zu unterschreiben, in der
      gleichzeitig die geländespezifischen Regelungen anerkannt werden.  

§        
Es ist bei jedem Start ein funktionsfähiges LPD-Funkgerät mitzuführen, mit dessen Hilfe eine sichere Sprechverbindung mit
      dem Startleiter herzustellen ist.

Vor Betreten des Fluggeländes durch Albatros Piloten findet ein Briefing mit der Flugleitung statt, in dessen Rahmen auf tagesspezifische Besonderheiten hingewiesen wird. Es werden ein oder mehrere Startleiter namentlich festgelegt, die mit Unterschrift die Übernahme der Verantwortung für den ordnungsgemäßen Schleppbetrieb bestätigen. Die Startleiter sind verpflichtet, jeden Piloten auf die hier formulierten Besonderheiten hinzuweisen. Der Albatros Verein hinterlässt während des gesamten Schleppbetriebs ein LPD Funkgerät bei der Flugleitung, damit eine reibungslose Kommunikation gewährleistet ist.

Während des Schleppbetriebs gelten folgende Einschränkungen für Albatros Piloten:  

§         Außerhalb der Flugsaison von März bis Oktober kann in Mainbullau kein Flugbetrieb stattfinden.
§        
Bis auf weiteres ist beim Flugbetrieb in Mainbullau die Anwesenheit mindestens eines Albatros-Vorstandsmitgliedes 
      erforderlich. 
§         Die Start- und Landebahn einschließlich der kreuzenden Wege dürfen ausschließlich nach Freigabe durch die Flugleitung  
      überquert werden.  

§        
Parken auf dem Fluggelände ist verboten. Zum Parken sind die dafür ausgewiesenen Flächen zu benutzen.  
§        
Der Gleitsegelwindenbetrieb findet ausschließlich auf der im Bild gekennzeichneten Grasfläche nordwestlich der Start / 
      Landebahn statt.  

§        
Unabhängig von der Schlepprichtung ist darauf zu achten, dass das Geländeprofil nicht die Sicht zwischen Winde und 
      Startstelle verdeckt.  

§        
Gleitsegelschlepps dürfen ausschließlich nach Freigabe durch die Flugleitung durchgeführt werden  
§        
Flugbewegungen der Gleitschirme dürfen unterhalb einer Höhe von 3500 ft GND nicht innerhalb der Platzrunde 
      stattfinden.  

§        
Die Gleitschirmpiloten haben darauf zu achten, dass auch oberhalb der Platzrunde mit erhöhter Häufigkeit 
      Flugbewegungen durch Motorflugzeuge stattfinden. Der Verkehrslandeplatzplatz Mainbullau wird von diesen als 
      Streckenpunkt (Logger) überquert.


Schleppgelände Mainbullau - Platzrunde



Schlepprichtung:   Süd-West oder Nord-Ost
Schlepplänge:       ca.  500m
Zul. Freiflughöhe:  unbegrenzt


Anfahrt-Koordinaten: N 49°41`42,7", E 9°10`58,0"


Flugplatz 3

D - 63883 Miltenberg

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